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   BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75   

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BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75 (https://dejure.org/1976,506)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1976 - 1 StR 20/75 (https://dejure.org/1976,506)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1976 - 1 StR 20/75 (https://dejure.org/1976,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Innerer Zusammenhang zwischen Unterhaltsverweigerung und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln - Überleitung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe - Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 312
  • NJW 1976, 1273
  • NJW 1976, 1645 (Ls.)
  • MDR 1976, 591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Eine solche Auffassung würde dazu führen, daß der Täter aufgrund eines Tatbestandes verurteilt würde, der nicht genügend gesetzlich bestimmt ist; Gesetze sind aber verfassungskonform auszulegen (BVerfGE 2, 266, 282; 19, 76, 84; 22, 254, 260 f).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Eine solche Auffassung würde dazu führen, daß der Täter aufgrund eines Tatbestandes verurteilt würde, der nicht genügend gesetzlich bestimmt ist; Gesetze sind aber verfassungskonform auszulegen (BVerfGE 2, 266, 282; 19, 76, 84; 22, 254, 260 f).
  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Eine solche Auffassung würde dazu führen, daß der Täter aufgrund eines Tatbestandes verurteilt würde, der nicht genügend gesetzlich bestimmt ist; Gesetze sind aber verfassungskonform auszulegen (BVerfGE 2, 266, 282; 19, 76, 84; 22, 254, 260 f).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 87/62
    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Dieser in zivilrechtlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1963, 579 Nr. 1, NJW 1974, 1868 Nr. 6, FamRZ 1962, 252) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Rechtslehre (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 456 Nr. 15 mit Nachweisen) einhellig vertretenen Auffassung stimmt der Senat zu.
  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 56/73

    Schadensersatzpflicht - Unterhaltspflicht - Versorgungsträger - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Dieser in zivilrechtlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1963, 579 Nr. 1, NJW 1974, 1868 Nr. 6, FamRZ 1962, 252) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Rechtslehre (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 456 Nr. 15 mit Nachweisen) einhellig vertretenen Auffassung stimmt der Senat zu.
  • OLG Stuttgart, 28.11.1972 - 1 Ws 339/72
    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Aufgrund dieser Feststellungen hat das Amtsgericht, ohne auf die übrigen Voraussetzungen des § 170 b StGB einzugehen, die Angeklagte von dem Vorwurf einer Verletzung der Unterhaltspflicht unter Berufung auf eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1973, 816 Nr. 18) aus Rechtsgründen freigesprochen, weil mit der Heimunterbringung die primäre Unterhaltspflicht auf den Träger der Jugendhilfe übergegangen sei; dieser müsse den Kindern den notwendigen Lebensunterhalt gewähren unabhängig davon, ob die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden könnten.
  • OLG Hamm, 05.12.1974 - 2 Ss 563/74
    Auszug aus BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/75
    Dieser in zivilrechtlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1963, 579 Nr. 1, NJW 1974, 1868 Nr. 6, FamRZ 1962, 252) und in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Rechtslehre (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 456 Nr. 15 mit Nachweisen) einhellig vertretenen Auffassung stimmt der Senat zu.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auf eine Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1976, S. 115 = NJW 1975, S. 1720) hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluß vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) darauf abgestellt, aus welchen Gründen das unterhaltsberechtigte Kind ins Heim verbracht worden ist: Der den Unterhalt verweigernde Verpflichtete sei dann nach § 170b StGB strafbar, wenn zwischen der Nichtzahlung des Unterhalts und der Heimunterbringung ein innerer Zusammenhang bestehe; hingegen sei § 170b StGB nicht anwendbar, wenn andere Gründe die Verlegung in das Heim veranlaßt hätten.

    Im übrigen komme es, wie der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) ausgeführt habe, darauf an, aus welchem Anlaß und aufgrund welcher Vorschriften die Heimunterbringung angeordnet worden sei.

    c) Während der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf seinen Beschluß vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) Bezug nimmt, beschränkt sich der 3. Strafsenat auf den Hinweis, der Pflichtverletzung fehle die Ursächlichkeit für die potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs, soweit das Verhalten des Unterhaltsschuldners eine ohne Rücksicht auf die Erfüllung der Unterhaltspflicht bestehende gesetzliche Verpflichtung der Behörde zum Eingreifen entstehen lasse; dabei sei jedoch eine Ursächlichkeit auch dann anzunehmen, wenn der die Pflicht zum Eingreifen der Behörde begründende Zustand seinerseits auf eine Verletzung der Unterhaltspflicht zurückzuführen sei.

    In einer Reihe von Stellungnahmen findet sich die Ansicht, daß eine solche weitergehende Auslegung des § 170b StGB im Hinblick auf das Erfordernis des "inneren Zusammenhangs" mit der Rechtsprechung, wie sie im grundlegenden Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) ihren Ausdruck gefunden habe, nicht in Widerspruch stehe.

    Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen oberen Gerichten (Oberlandesgericht Frankfurt, NJW 1972, S. 836; Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 1973, S. 816 einerseits, Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O., andererseits) haben zur Vorlage an den Bundesgerichtshof geführt (BGHSt 26, 312); auch nach diesem Beschluß des Bundesgerichtshofs können bei dessen Interpretation und der Auslegung des § 170b StGB noch Unstimmigkeiten auftreten, wie der Vorlagebeschluß zeigt (vgl.auch Forster, NJW 1976, S. 1645).

    Zwischen der Unterhaltsverweigerung und der tatsächlichen oder nur durch Dritte abgewendeten Gefährdung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten muß somit ein Kausalitätsverhältnis gegeben sein; die fremde Hilfe muß in einem "inneren Zusammenhang" zur Nichtzahlung des Unterhalts durch den Verpflichteten stehen (vgl.BGHSt 26, 312 [315]; Oberlandesgericht Hamm, NJW 1975, S. 456 [457]; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW 72, S. 836; Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1976, S. 116 [117]; Lenckner, in: Schönke-Schröder, a.a.O., RdNr. 22 zu § 170b StGB; Heimann-Trosien, in: Leipziger Kommentar, a.a.O., RdNr. 20 zu § 170b StGB).

    Es ist daher nach dem Grund und der Zielsetzung der Heimunterbringung zu unterscheiden (vgl.BGHSt 26, 312 [317]; Oberlandesgericht Köln, a.a.O.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, FamRZ 1976, S. 115 [116]; Oberlandesgericht Hamm, a.a.O.; Oberlandesgericht Oldenburg, OLGSt Nr. 1 zu § 170b StGB; Lenckner, in: Schönke-Schröder, a.a.O., RdNr. 22 zu § 170b StGB; Dreher/Tröndle, a.a.O., RdNr. 8 zu § 170b StGB; Klussmann, MDR 1973, S. 457 [459 f.]).

    Diese Auslegung des § 170b StGB steht mit den in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1976 (BGHSt 26, 312) entwickelten Grundsätzen in Einklang.

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84

    Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Zwar mag aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe gerade noch zu entnehmen sein, daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet gewesen wäre, wenn die Stadt Frankenthal ihn nicht durch regelmäßige Zahlungen unterstützt hätte, so daß die Gefahr nur durch die Hilfe anderer abgewendet worden ist (vgl. BGHSt 26, 312, 316 ff [BGH 30.03.1976 - 1 StR 20/75]; Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 170 b StGB Rdn. 8); das Urteil enthält jedoch - wie der Beschwerdeführer zu Recht rügt - keine Feststellungen zum subjektiven Tatbestand.
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Dennoch könne sie nicht verurteilt werden, da eine Strafbarkeit gemäß § 170b StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das vorlegende Gericht anschließt, nur in Betracht komme, wenn die Heimunterbringung Folge einer Unterhaltsverweigerung sei, nicht hingegen, wenn sie aus anderen Gründen (z. B. wegen drohender Verwahrlosung) angeordnet worden sei (vgl. im einzelnen BGH NJW 1976, 1273 und die Anmerkung hierzu von Forster, NJW 1976, 1645).
  • OLG Hamm, 18.04.1994 - 2 Ss 927/92

    Ausreichende Feststellungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht, Einstellung in

    Da der Angeklagte keinen Unterhalt gezahlt hat, kommt eine Bestrafung nur dann in Betracht, wenn zwischen seiner Unterhaltsverweigerung und der fremden Hilfe - die Hilfe zur Erziehung des Kindes durch das Jugendamt Castrop-Rauxel - ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 26, 312 = NJW 76, 1273 f-; OLG Düsseldorf, JMB1 NW 78, 195; Dreher/Tröndle, StGB, 46. Aufl. 1993, 170 b, Rn. 8 m.w.N.; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 24. Aufl. 1991, 170 b, Rn. 30 f. m.w.N.), d.h. wenn für die Gewährung der öffentlichen Hilfe die Unterhaltsverweigerung ursächlich war, die öffentliche Hand ihre Leistung zur Deckung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten also gerade deshalb gewährt hat, weil der Angeklagte seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt hat.
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.1976 - 1 W 1346-1347/76, 1 W 1346/76, 1 W 1347/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1190
KG, 30.04.1976 - 1 W 1346-1347/76, 1 W 1346/76, 1 W 1347/76 (https://dejure.org/1976,1190)
KG, Entscheidung vom 30.04.1976 - 1 W 1346-1347/76, 1 W 1346/76, 1 W 1347/76 (https://dejure.org/1976,1190)
KG, Entscheidung vom 30. April 1976 - 1 W 1346-1347/76, 1 W 1346/76, 1 W 1347/76 (https://dejure.org/1976,1190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1645 (Ls.)
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